Grenzgänger Schweiz | Auto / KFZ in der Schweiz
Einfuhr | Verzollung | Autobahnmaut / Vignette | Tanken | Versicherung
Kfz-Einfuhr in die Schweiz und Verzollung:
Grenzgänger können mit dem deutschen Kfz ohne Zollanmeldung täglich zum Arbeitsplatz pendeln. Es ist keine Anmeldung in der Schweiz nötig.
Aufenthalter (B-Bewilligung) können ihr Kfz innerhalb von 6 Monaten nach der Wohnsitzanmeldung als Umzugsgut in die Schweiz einführen. Ebenso muss das Fahrzeug in der Schweiz versichert werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre: "Ich bin Aufenthalter in der Schweiz"
Tanken in der Schweiz:
Im Verkehr zwischen der EU und der Schweiz, ist der Inhalt des Hauptbehälters und bis zu zehn Litern im Reservekanister, von Einfuhrabgaben befreit. Der Kraftstoff darf allerdings nur in dem Fahrzeug abgabefrei verwendet werden, mit dem er eingeführt worden ist.
Autobahn | Maut | Vignette in der Schweiz:
In der Schweiz fallen für die Benutzung
der Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) Maut-Gebühren an. Hier
muss eine Vignette erworben werden und gut sichtbar an der
Frontscheibe angebracht werden. Diese ist nicht übertragbar.
Sie muss für
jene Motorfahrzeuge und auch Anhänger erworben werden, die nicht der
Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
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